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   OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20   

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https://dejure.org/2020,31468
OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20 (https://dejure.org/2020,31468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20 (https://dejure.org/2020,31468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Oktober 2020 - Ausl 301 AR 34/20 (https://dejure.org/2020,31468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 6 MRK, § 10 Abs 2 IRG, § 13 S 2 IRG, § 15 IRG, § 30 IRG
    Zulässigkeit einer Auslieferung an einen EU-Mitgliedstaat: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und Konkretisierung des Tatvorwurfs in einem Europäischen Haftbefehl; Auslieferungshindernis der Verweigerung der Akteneinsicht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten, bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).

    Insoweit wäre es vorliegend erforderlich, aber zunächst auch ausreichend gewesen, wenn sich aus dem Europäischen Haftbefehl und ggf. den weiteren Auslieferungsunterlagen neben den in Betracht kommenden Tatzeiten und Tatörtlichkeiten eine hinreichende Schilderung der Strukturen der Organisation sowie der Art und des Umfangs der Einbindung des Verfolgten in diese ergeben hätte (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 22.01.2013 - 1 AK 76/12).

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650; 2005, 232).

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten, bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).

  • EuGH, 27.05.2019 - C-508/18

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Sachaufklärung in Nichthaftsachen der Generalstaatsanwaltschaft obliegt (§ 13 Satz 2 IRG), aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. hierzu EuGH Urteile vom 27.5.2019 - C-508/19 und C-82/19 PPU) wäre vor einer solchen weitreichenden Folge - wie der Erklärung der derzeitigen Unzulässigkeit der Auslieferung - aber zunächst die Abstimmung mit dem Senat notwendig gewesen, welche hier nicht erfolgt ist.
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19

    Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    Ein solches könnte sich dann ergeben, wenn dem vom Verfolgten in Polen bestellten Rechtsbeistand von der Bezirksstaatsanwaltschaft in B./Polen zu Unrecht Akteneinsicht verweigert worden wäre (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, NVwZ 2020, 144, abgedruckt bei Juris).
  • BGH, 03.04.2019 - StB 5/19

    BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    In diesem Zusammenhang ist es auch unerheblich, ob ein Verdächtiger ursprünglich aus dem Land geflohen ist, um der Strafverfolgung zu entkommen, oder ob er sich der Festnahme und dem Hauptverfahren entzieht, indem er im Ausland verbleibt, nachdem er erfahren hat, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (vgl. insoweit EGMR 10.12.2013 - 53792/09 und 11320/13; vgl. auch BGH NJW 2019, 2105).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2008 - 1 Ausl 28/07

    Europäischer Haftbefehl: Zweifel hinsichtlich der Vollstreckbarkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    Insoweit kann die gebotene Konkretisierung der Sachdarstellung im Zulässigkeitsverfahren erfolgen und vor allem dann geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (vgl. hierzu auch Senat StV 2005, 402; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2007 - 1 AK 72/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650; 2005, 232).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 1 AK 102/11

    Auslieferung eines nicht deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    So besteht etwa bei Verfahren gegen deutsche Staatsangehörige bei einer Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung stets auch die deutsche Gerichtsbarkeit, so dass sich im Zulässigkeitsverfahren Fragen der Verjährung (Senat NStZ 2013, 602, ders. NStZ-RR 2015, 387) stellen und sich im Bewilligungsverfahren die Frage stellt, ob die dem Verfolgten vorgeworfenen Straftaten auch in Deutschland verfolgt werden können (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2015, 219, 63).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04

    Auslieferungsverfahren aufgrund Europäischen Haftbefehls: Anforderung ergänzender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    Insoweit kann die gebotene Konkretisierung der Sachdarstellung im Zulässigkeitsverfahren erfolgen und vor allem dann geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (vgl. hierzu auch Senat StV 2005, 402; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07).
  • EGMR, 10.12.2013 - 53792/09

    JUNIOR v. GERMANY

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20
    In diesem Zusammenhang ist es auch unerheblich, ob ein Verdächtiger ursprünglich aus dem Land geflohen ist, um der Strafverfolgung zu entkommen, oder ob er sich der Festnahme und dem Hauptverfahren entzieht, indem er im Ausland verbleibt, nachdem er erfahren hat, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (vgl. insoweit EGMR 10.12.2013 - 53792/09 und 11320/13; vgl. auch BGH NJW 2019, 2105).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen

    Es könnte sich dann ergeben, wenn dem vom Verfolgten in Polen bestellten Rechtsbeistand von der Bezirksstaatsanwaltschaft in C./Polen zu Unrecht Akteneinsicht verweigert worden wäre (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 04.12.2019, 2 BvR 1832/19, NVwZ 2020, 144, abgedruckt bei Juris; Senat, Beschluss vom 06.10.2020, Ausl 301 AR 34/20; abgedruckt bei juris).

    Aus Sicht des Senates beinhaltet schon dies - unabhängig von den besonderen Anforderungen an die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union - naheliegend eine erhebliche Einschränkung der Rechte der Vereidigung, welche mit den Garantien des Art. 6 Abs. 1 und 3 Buchstabe a, b und c. MRK nicht mehr vereinbar sind (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 06.10.2020, Ausl 301 AR 34/20; abgedruckt bei juris).

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